Der Probeunterricht findet in den Räumlichkeiten der jeweiligen Schulart statt:
Für die Realschule an der Staatlichen Realschule in Bobingen, für das Gymnasium am Leonhard Wagner Gymnasium in Schwabmünchen.
Termine:
14.+15. Mai 2024 - 2 Tage schriftliche Prüfungen
16. Mai 2024 - mündliche Prüfungen
Für den Probeunterricht im Fach Deutsch gilt wie bisher:
Ausgehend von dem mit der Einführung des LehrplanPLUS für alle
Schularten geltenden Kompetenzstrukturmodell bezieht sich der
Probeunterricht an Realschulen und Gymnasien im Fach Deutsch
auf die im LehrplanPLUS Grundschule ausgewiesenen vier
Lernbereiche.
Im Teilbereich Richtig Schreiben können auf Basis der den
Schülerinnen und Schülern aus dem Unterricht der Grundschule
vertrauten Aufgabenstellungen folgende Formate im
Probeunterricht zum Tragen kommen:
o Verbessern eines Fehlertextes,
o (Lücken)diktat,
o Aufgaben zum Erkennen/Anwenden von
Rechtschreibstrategien.
Illustrierende Aufgabenbeispiele stehen auf den
Internetseiten des Staatsinstituts für Schulqualität und
Bildungsforschung (ISB) für das Fach Deutsch an der Realschule
bzw. am Gymnasium zur Verfügung:
Für den
Probeunterricht im Fach Mathematik gilt wie
bisher:
Der Probeunterricht im Fach Mathematik bezieht sich
nicht
auf folgende Kompetenzerwartungen des Fachlehrplans Mathematik:
1. Lernbereich 1.3 Sachsituationen und Mathematik in
Beziehung setzen
„Die Schülerinnen und Schüler…
− bestimmen die Anzahl der verschiedenen Möglichkeiten bei
einfachen kombinatorischen Aufgabenstellungen (z. B. mögliche
Kombinationen von 3 T-Shirts, 3 Hosen und 2 Paar Socken) durch
probierendes und systematisches Vorgehen und stellen Ergebnisse
strukturiert dar (z. B. in Baumdiagrammen, in Zeichnungen oder
in Tabellen).“
2. Lernbereich 2.1 Sich im Raum
orientieren
„Die Schülerinnen und Schüler …
− beschreiben den Zusammenhang zwischen Längen in der Realität
und entsprechenden Längen in Skizzen, Lageplänen oder
Grundrisszeichnungen. Dabei nutzen sie grundlegende
Vorstellungen von maßstäblichem Verkleinern, um sich in der
Wirklichkeit zu orientieren.“
3. Lernbereich 2.2 Geometrische
Figuren benennen und darstellen
„Die Schülerinnen und Schüler …
− zeichnen (…) Flächenformen (…) mit Hilfsmitteln ([…] Zirkel)
und berücksichtigen dabei die Eigenschaften der
Flächenformen.“
Die genannte Einschränkung bezieht sich lediglich auf den
Umgang mit dem Zirkel. Das freie Zeichnen von Strecken und
Flächenformen
sowie das Zeichnen von Strecken und Flächenformen mit Lineal
und Geodreieck sind Gegenstand des Probeunterrichts.
4. Lernbereich 2.3 Geometrische Abbildungen beschreiben
und darstellen
„Die Schülerinnen und Schüler …
− verkleinern und vergrößern ebene Figuren (z. B. mithilfe des
Geobretts oder in Gitternetzen) und nutzen dabei grundlegende
Vorstellungen zum Maßstab (z. B. 2 : 1 bedeutet: Die Länge 1 cm
ist in der Vergrößerung 2 cm/doppelt so lang.).“
5. Lernbereich 2.4 Geometrische Muster untersuchen und
erstellen
„Die Schülerinnen und Schüler …
− erstellen Parkettierungen und beschreiben deren
Gesetzmäßigkeiten.
− bestimmen und erklären Gesetzmäßigkeiten (z. B.
achsensymmetrische Teilelemente) in Bandornamenten, verändern
diese oder setzen sie fort.“
6. Lernbereich 2.5 Rauminhalte bestimmen und
vergleichen
„Die Schülerinnen und Schüler …
− vergleichen Rauminhalte einfacher Körper durch Bauen mit
Einheitswürfeln und durch Auszählen von Einheitswürfeln. Dabei
greifen
sie auf ihre Kenntnisse zur Messung von Flächeninhalten
zurück.“
7. Lernbereich 3.2 Größen strukturieren und
Größenvorstellungen nutzen
„Die Schülerinnen und Schüler …
− schätzen Größen mithilfe von Bezugsgrößen aus der
Erfahrungswelt
(z. B. Bezugsgrößen für 500 ml, 1 l, […]) und begründen die
Ergebnisse ihrer jeweiligen Schätzung.
− vergleichen und ordnen (…) Hohlmaße; sie überprüfen ihre
Ergebnisse ggf. durch Messen und diskutieren diese im Hinblick
auf Plausibilität.
− nutzen im Alltag gebräuchliche einfache Bruchzahlen (½; ¼; ¾)
im Zusammenhang mit Größen und stellen derartige Größen in
anderen Schreibweisen dar (z. B. ½ l = 500 ml, eine
Viertelstunde = 15 min).“
Mit Ausnahme der genannten
Beschränkungen bezüglich der Hohlmaße und der Bruchzahlen sind
der Umgang und das Rechnen mit
Größen Gegenstand des
Probeunterrichts.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, KMS vom 02.10.2023